Hierarchie

Hier muss eine Zweiteilung erfolgen:

1. Feuerwehrverein “Freiwillige Feuerwehr Zeitlarn e.V.”
2. gemeindliche Organisation Feuerwehr Zeitlarn
zu 1.
Der “Feuerwehrverein” hat den Zweck (siehe Vereinssatzung § 2) an dessen Spitze
steht die Vorstandschaft voran der 1. Vorsitzende und dessen Stellvertreter die gesamte Vorstandschaft ist auf 6 Jahre gewählt, der Verein hat ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
zu 2.
Die “gemeindliche Organisation – Feuerwehr Zeitlarn” ist eine lt. bayerischem Feuerwehrgesetz durch die Gemeinde zu unterhaltende Organisation mit dem Zweck dem Bürger in Schadenssituationen (wie Bränden, Unwetter, Unfälle usw.) Hilfe zu leisten. Für die Aufstellung und den Unterhalt ist ausschließlich die Gemeinde verantwortlich. An der Spitze der Feuerwehr steht der 1. Kommandant und dessen Stellvertreter, diese werden ebenfalls auf 6 Jahre durch die “aktiven” gewählt und müssen durch den Gemeinderat bestellt werden. Bei Führungsaufgaben und Ausbildungen werden diese durch Zug- und Gruppenführer sowie im Einsatzdienst durch die “aktive Mannschaft” unterstützt.