{"id":91,"date":"2015-09-14T09:13:09","date_gmt":"2015-09-14T07:13:09","guid":{"rendered":"http:\/\/feuerwehr-zeitlarn.de\/?page_id=91"},"modified":"2026-02-11T11:22:37","modified_gmt":"2026-02-11T10:22:37","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/feuerwehr-zeitlarn.de\/?page_id=91","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1<br \/>\nName, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\n1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cFreiwillige Feuerwehr Zeitlarn\u201d.<br \/>\n2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz \u201ce.V.\u201d.<br \/>\n3. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Zeitlarn, Ortsteil Zeitlarn.<br \/>\n4. Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2<br \/>\nVereinszweck<\/strong><br \/>\n1. Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitlarn, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkr\u00e4ften. Dabei verfolgt der Verein ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 51 bis 68 der Abgabenordnung.<br \/>\n2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n3. Die Vereins\u00e4mter sind ausnahmslos Ehren\u00e4mter.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3<br \/>\nMitglieder<\/strong><br \/>\n1. Mitglieder der Vereins k\u00f6nnen sein:<br \/>\na. Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),<br \/>\nb. ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder),<br \/>\nc. f\u00f6rdernde Mitglieder,<br \/>\nd. Ehrenmitglieder.<br \/>\n2. Zu den aktiven Mitgliedern z\u00e4hlen auch die Feuerwehranw\u00e4rter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. F\u00f6rdernde Mitglieder unterst\u00fctzen den Verein insbesondere durch ihren Mitgliedsbeitrag sowie durch besonders finanzielle Beitr\u00e4ge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben. Mitglieder mit einer 40-j\u00e4hrigen Mitgliedschaft werden grunds\u00e4tzlich zu Ehrenmitgliedern ernannt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<br \/>\nErwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Mitglied des Vereines kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Sie soll ihren Wohnsitz in der Gemeinde Zeitlarn haben und f\u00fcr den Feuerwehrdienst geeignet sein.<br \/>\n2. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderj\u00e4hrige m\u00fcssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.<br \/>\n3. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgr\u00fcnde anzugeben.<br \/>\n4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch den Vereinsausschuss mit einer Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen und abstimmenden Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<br \/>\nBeendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na. mit dem Tod des Mitglieds,<br \/>\nb. durch Austritt,<br \/>\nc. durch Streichung von der Mitgliederliste,<br \/>\nd. durch Ausschluss.<br \/>\n2. Der Austritt ist dann wirksam, wenn er dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt worden ist.<br \/>\n3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Erf\u00fcllung seiner Beitragspflicht im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen.<br \/>\n4. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder pers\u00f6nlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu rechtfertigen.<br \/>\nDem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand eingelegt sein. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, hat der Vorstand sie der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlussbeschluss als nicht erlassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<br \/>\nMitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n1. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung festsetzt. Jugendliche und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die freiwillige Beitragsleistung von Ehrenmitgliedern bleibt davon unber\u00fchrt.<br \/>\n2. Der Mitgliedsbeitrag wird j\u00e4hrlich per Lastschrift eingezogen. Ausnahmen vom Lastschrifteinzugsverfahren kann der Vorstand im Einzelfall genehmigen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7<br \/>\nOrgane des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8<br \/>\nVorstand<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:<br \/>\na. dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>\nb. dem Schriftf\u00fchrer und dem stellvertretenden Schriftf\u00fchrer,<br \/>\nc. dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart,<br \/>\nd. dem Fahnenjunker und dem stellvertretenden Fahnenjunker,<br \/>\ne. der Frauenbeauftragen,<br \/>\nf. dem Jugendbeauftragten,<br \/>\ng. dem Vertreter der Blaskapelle der FF Zeitlarn,<br \/>\nsowie aus folgenden aktiv Feuerwehrdienstleistenden:<br \/>\nh. dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommmandanten<br \/>\ni. dem Jugendwart und dem stellvertretenden Jugendwart<br \/>\nj. dem Ger\u00e4tewart und dem stellvertretenden Ger\u00e4tewart<br \/>\nder Freiwilligen Feuerwehr, soweit diese aktiv Feuerwehrdienstleistenden<br \/>\ndem Verein angeh\u00f6ren und nicht in eine Funktion gem\u00e4\u00df den Buchstaben a) bis g) gew\u00e4hlt wurden.<br \/>\n2. Die unter Absatz 1) Buchstaben a) bis d) genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gew\u00e4hlt.<br \/>\nDer Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende sind schriftlich und in geheimer Abstimmung zu w\u00e4hlen. Die Vorstandsmitglieder gem. Absatz 1) Buchstaben b), c) und d) werden per Akklamation gew\u00e4hlt.<br \/>\nDie Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.<br \/>\n3. Die Wahl der aktiv Feuerwehrdienstleistenden gem. Absatz 1) Buchstaben h), i) und j) richtet sich nach den daf\u00fcr vorgesehenen Bestimmungen der Gemeindeordnung.<br \/>\n4. Au\u00dfer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung und R\u00fccktritt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder ihres Amtes entheben.<br \/>\nDie Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9<br \/>\nZust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<br \/>\na. Vorbereitung der Mitgliederversammlung u. Aufstellung der Tagesordnung<br \/>\nb. Einberufung und Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung<br \/>\nc. Vollzug der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\nd. Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<br \/>\ne. Erstellung des Jahres- und Kassenberichts<br \/>\nf. Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Vereinsmitgliedern<br \/>\ng. Beschlussfassung \u00fcber Ehrungen und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Ehrenmitgliedschaften<br \/>\n2. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils allein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<br \/>\nSitzung des Vorstands<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr die Sitzung des Vorstands sind die Mitglieder vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher einzuladen. Die Vorstandssitzung ist in der \u00f6rtlichen Presse (Mittelbayerische Zeitung) bekannt zu geben.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestes f\u00fcnf Mitglieder anwesend sind.<br \/>\nDer Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.<br \/>\n2. \u00dcber die Sitzung des Vorstands ist vom Schriftf\u00fchrer ein Protokoll aufzunehmen.<br \/>\nDie Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11<br \/>\nKassenf\u00fchrung<\/strong><br \/>\n1. Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beitr\u00e4gen, Spenden und aus dem Erl\u00f6s von Veranstaltungen aufgebracht. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\n2. Der Kassenwart hat \u00fcber die Kassengesch\u00e4fte Buch zu f\u00fchren und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen d\u00fcrfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden \u2013 oder bei dessen Verhinderung \u2013 des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.<br \/>\n3. Die Jahresrechnung ist von zwei unabh\u00e4ngigen Kassenpr\u00fcfern, die jeweils auf der Mitgliederversammlung ebenfalls f\u00fcr sechs Jahre gew\u00e4hlt werden, zu pr\u00fcfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12<br \/>\nMitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\na. Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts,<br \/>\nb. Genehmigung der Jahresrechnung,<br \/>\nc. Entlastung des Vorstands,<br \/>\nd. Festsetzung der H\u00f6he des Jahresbeitrags,<br \/>\ne. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\nf. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\ng. Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlussbescheid des Vorstands.<br \/>\n2. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet j\u00e4hrlich am 06. Januar (Dreik\u00f6nigstag) um 14.00 Uhr in der Gastst\u00e4tte G\u00f6tzfried statt. Au\u00dferdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand schriftlich verlangt wird.<br \/>\n3. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Zus\u00e4tzlich soll auch eine Bekanntmachung in der Mittelbayerischen Zeitung erfolgen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.<br \/>\n4. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. \u00dcber Antr\u00e4ge und Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13<br \/>\nBeschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<br \/>\n2. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied \u2013 auch Ehrenmitglied \u2013 stimmberechtigt. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder erschienen ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n3. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br \/>\n4. Die Art der Abstimmung wird grunds\u00e4tzlich vom Vorsitzenden als Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn die H\u00e4lfte der erschienenen Mitglieder dies beantragt.<br \/>\n5. \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versammlungsleiters, die Tagesordnung, die Beschl\u00fcsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14<br \/>\nEhrungen, Geburtstagsjubil\u00e4en, Trauerfeierlichkeiten<\/strong><br \/>\n1. Mitgliedern des Feuerwehrvereins wird nach<br \/>\na. 25-j\u00e4hriger Mitgliedschaft die Ehrennadel in Silber, und nach<br \/>\nb. 40-j\u00e4hriger Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold, bei gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenmitglied, verliehen.<br \/>\n2. An Personen, die sich im aktiven Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, kann nach Beschluss des Vorstands das Ehrendiplom des Vereins verliehen werden.<br \/>\n3. Nach Beschluss des Vorstands, kann an verdiente Mitglieder ab dem 70. Lebensjahr zu runden Geburtstagsjubil\u00e4en (70. \/ 75. \/ 80. \/ 85. \/ 90. etc.) ein Pr\u00e4sent \u00fcberreicht werden.<br \/>\n4. Bei Ableben eines Feuerwehrdienstleistenden (aktive Mitglieder) bzw. eines ehemaligen Feuerwehrdienstleistenden (passive Mitglieder) beteiligt sich der Feuerwehrverein mit einer Fahnenabordnung an den Trauerfeierlichkeiten. \u00dcber die Teilnahme an den Trauerfeierlichkeiten bei f\u00f6rdernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15<br \/>\nAufl\u00f6sung<\/strong><br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins, bei Entziehung oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Zeitlarn, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr das Feuerwehrwesen zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16<br \/>\nInkrafttreten<\/strong><br \/>\nist vom 01. Juli 1966). Der \u00c4nderung der Satzung und der Eintragung in das Vereinsregister, somit auf \u201ceingetragener Verein\u201d (e.V.), wurde von der Mitgliederversammlung am 06.01.2007 mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt.<\/p>\n<p>93197 Zeitlarn, den 06.01.2007<\/p>\n<p><strong>Die Vorstandschaft nach den Wahlen vom 06.01.2026<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">Andreas Brandt, 1. Kommandant<br \/>\nMarkus Fischer, 2. Kommandant<\/p>\n<p>Susanne Seiler, 1. Vorsitzende<br \/>\nJohann Kr\u00f6ninger, 2. Vorsitzender<br \/>\nIngeborg Seiler-Probst, 1. Schriftf\u00fchrerin<br \/>\nMichael Hofer, 2. Schriftf\u00fchrer<br \/>\nDoreen Lorenz, 1. Kassier<br \/>\nStephan Lorenz, 2. Kassier<br \/>\nMaximilian Ulrich, 1. Fahnenjunker<br \/>\nWolfgang Obletshauser, 2. Fahnenjunker<\/p>\n<p class=\"p1\">Judith Lorenz, Frauenbeauftragte<br \/>\nUlrich Martin, Beauftragter Jugendfeuerwehr<br \/>\nGerald Eibensteiner, Beauftragter Jugendfeuerwehr<br \/>\nTheresa Lerach, Beauftragte Kinderfeuerwehr<br \/>\nMelanie Stan, Beauftragte Kinderfeuerwehr<br \/>\nStefan Dirnberger, Beauftragter Ger\u00e4tewart<br \/>\nMichael Hofer, Beauftragter Ger\u00e4tewart<br \/>\nStefan Gr\u00fcnauer, Vertreter der Feuerwehrkapelle<\/p>\n<p><strong>Kassenrevisoren:<\/strong><br \/>\nHerbert Schie\u00dfl, Mitglied \u2013 Gemeinderat<br \/>\nWalter Weigert-Scholz, Mitglied \u2013 Gemeinderat<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p class=\"qua-blog-post-description\">\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cFreiwillige Feuerwehr Zeitlarn\u201d. 2. 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